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Informationen zu SHK-Stellen

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Stellen für Studentischte Hilfskräfte oder auch HiWis (Hilfswissenschaftler) sind durchaus attraktiv für Studierende, da man schon früh in universitäre Abläufe „schnuppern“ kann und sich neben dem Studium sowohl Beziehungen als auch ein Zusatzeinkommen generieren kann.
Allerdings gibt es an der Sache einen Haken: Wenn ihr später mal beim Freistaat Sachsen arbeiten wollt, kann euch die SHK- oder HiWi-Stelle das verbauen.
„Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn […] die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern.“ (§ 14 Abs. 2 TzBfG), so der Paragraph mit dem viele Stellen des Freistaates die Befristung rechtfertigen.
Was das heißt?
Wenn der Freistaat eine Stelle befristet ausschreiben will, muss er sich auf einen der im §14 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes berufen. Hat man aber schon einmal für den Freistaat gearbeitet, kann man nicht mehr nach diesem Paragraphen befristet eingestellt werden. Darunter zählen auch die SHK- und HiWi-Stellen der TU Dresden.
Im Zweifelsfall wird man, wenn man bereits SHK oder HiWi war, dann vom Bewerbungsverfahren disqualifiziert, so wie es Michael Winkler passierte.
Um davon zu berichten und Studierende auf diese „Falle“ aufmerksam zu machen, veröffentlichte er bei der Wochenzeitung „Der Freitag“ einen Artikel zu seiner Geschichte.
Nachlesen könnt ihr den hier.

Wenn ihr überlegt, ob ihr einen Nebenjob anzunehmen, um etwas mehr Geld zu haben, aber euch eine Karriere beim Freistaat offen halten wollt, könnt ihr auch mal durch die Jobangebote in unserer Cloud klicken.
Oder ihr schaut bei der STAV – der Studentischen Arbeitsvermittlung – mal rein. Die haben sicher was für euch.